Bauen & Planen

Bauen im Gemeindegebiet

Wenn Sie sich über die Widmung eines Grundstückes informierten wollen, können Sie entweder direkt im Bauamt in den Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde Straßburg Einsicht nehmen oder über die Homepage der Kärntner Landesregierung im Kärnten Atlas KAGIS die Widmungsinformation heraussuchen.

Der Bebauungsplan (Bauzonenplan) der Stadtgemeinde Straßburg liegt ebenfalls im Bauamt zur allgemeinen Einsicht auf und ist auch online abrufbar.


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Bauzonenplan


Alle Bauvorhaben in Straßburg unterliegen der Kärntner Bauordnung. Auch kleine bauliche Maßnahmen wie Terrassenüberdachungen, Änderungen der Außenfassade oder Einfriedungen müssen der Gemeinde zumindest gemeldet werden. Je nach Bauvorhaben werden die Vorgehensweisen folgend unterschieden.

Arten der Bauverfahren

  • Bewilligungs- und mitteilungsfreie Bauvorhaben:

    Gemäß § 2 der Kärntner Bauordnung gibt es bauliche Maßnahmen, die keiner Baugenehmigung oder Mitteilung erfordern. Dies sind zum Beispiel Grabstätten, Springbrunnen, Fahnenstangen oder Blitzschutzanlagen.

  • Bewilligungsfrei aber mitteilungspflichtige Bauvorhaben:

    Bestimmte Bauvorhaben unterliegen zwar keiner Baubewilligung, sind jedoch nach § 7 der Kärntner Bauordnung vor dem Beginn ihrer Ausführung dem Bauamt Straßburg schriftlich zu melden.

  • Bewilligungspflichtige Bauvorhaben:

    Laut Kärntner Bauordnung § 6 müssen der Neubau, die Änderung, die Änderung der Verwendung und der Abbruch von Gebäuden und baulichen Anlagen durch ein Bauverfahren bewilligt werden.

Gerne steht Ihnen das Bauamt der Stadtgemeinde Straßburg für Fragen zum Ablauf eines Bauverfahrens bzw. zur Klärung der Art des Bauprojekts zur Verfügung.


Bauansuchen

Für ein bewilligungspflichtiges Bauvorhaben nach § 6 K-BO ist die Erteilung einer Baubewilligung von der Baubehörde erforderlich. Nachdem Sie das Bauansuchen gestellt haben, wird das Bauverfahren eingeleitet.

Benötigte Dokumente:

  • Bauansuchen
  • Eigentumsnachweis (Grundbuchsauszug nicht älter als 3 Monate)
  • Zustimmung des Grundeigentümers (der Miteigentümer)
  • Zustimmung des Eigentümers eines Superädifikates
  • Verzeichnis der Anrainer
  • Baubeschreibung | technischer Bericht
  • Lageplan | Maßstab 1:500 (2-fach)
  • Baupläne | Maßstab 1:100 (2-fach)
  • Energieausweis
  • Versickerungsnachweis der Niederschlagswässer
  • Eventuell Genehmigung Gewerbebetriebe Betriebsanlagen
  • Eventuell Bewilligungen bei Nutzungsbeschränkungen

Ein Infoblatt mit detaillierten Informationen zu den Unterlagen und den Gebühren sowie das Formular für Ihr Bauansuchen finden Sie im Downloadbereich.

Zur Koordination und Leitung der Ausführung des bewilligungspflichtigen Bauvorhabens muss ein Bauleiter/eine Bauleiterin bestellt werden, der dem Bauamt vor Beginn der Ausführung bekannt gegeben werden muss. 


Baubeginn

Nach Erteilung der Baubewilligung müssen Sie als Bauverantworlicher/Bauverantwortliche den Baubeginn dem Bauamt unverzüglich schriftlich melden. Entsprechendes Formular finden Sie im Downloadbereich.


Bauaufsicht

Ob bei der Ausführung des Bauprojekts die Bestimmungen und Gesetzte der Kärntner Bauordnung eingehalten wurden und/oder Abweichungen von der Baubewilligung erfolgten, muss von einem befugten Unternehmer/einer befugten Unternehmerin bestätigt werden. Die Bestätigung nach § 39 Abs 2 K-BO für den Unternehmer/die Unternehmerin finden Sie ebenfalls im Downloadbereich. Sie ist der Bauvollendungsmeldung anzuschließen.


Bauvollendungsmeldung

Als Eigentümer/Eigentümerin des fertiggestellten Bauprojekts müssen Sie die Vollendung dem Bauamt unverzüglich melden.

Benötigte Dokumente:

  • Bauvollendungsmeldung
  • Kaminbeschaubefund des Rauchfangkehrers
  • Befunde der/des Unternehmen/Unternehmens über die Durchführung nach § 18 Kärntner Bauordnung angeordneten Überprüfungen
  • Bestätigung des Unternehmens nach § 39 Abs 2 Kärntner Bauordnung

Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an

Herrn Johannes Robinig
Tel.: 04266 2236-11
E-Mail: johannes.robinig@ktn.gde.at





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