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Förderung Urlaub für pflegende Angehörige des Landes Kärnten
BEITRAG VOM
19.02.2026
Bitte beachten Sie, dass Voraussetzung zum Ansprechen der Förderung ein Beratungsgespräch über Angebote und Leistungen für die häusliche Pflege durch das GPS, die PNV oder das Dorfservice ist. Siehe dazu Punkt 5 im Antrag bzw. Punkt 4 der Richtlinien.
Damit soll sichergestellt werden, dass pflegende/betreuende Angehörige bestmöglich in ihrer Betreuungs- und Pflegesituation begleitet werden.
Kontakt:
GPS - Gesundheits-, Pflege- und Sozialservice der BH St. Veit/Glan:
Kaltschmidt Silvia, DGKP
Tel.: 050 536-68348
Taupe Manuela, BA
Tel.: 050 536-68349