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Meldung Osterfeuer 2026

BEITRAG VOM 17.03.2026

Ostern rückt näher und somit auch das traditionelle Osterfeuerheizen.

 

Brauchtumsfeuer – Osterfeuer 2026

 

Osterfeuer dürfen nicht überall abgebrannt werden! Für die Luftreinhaltung sollte in Gebieten mit hoher Schadstoffbelastung generell auf das Osterfeuer verzichtet werden. 

Laut Novelle zum Bundesluftreinhaltegesetz (BLRG), BGBl. I Nr. 58/2017 ist das punktuelle als auch das flächendeckende Verbrennen von biogenen Materialien außerhalb dafür bestimmter Anlagen verboten. 

Gemäß den Bestimmungen zum Kärntner Verbrennungsverbot - Ausnahmeverordnung 2011, LGBl. 31/2011 i.d.g.F., wurde für Brauchtumsfeuer eine Regelung festgelegt, welche das Abbrennen von Osterfeuern und Fackelschwingen in der Nacht von Karsamstag auf Ostersonntag erlaubt. 

 

Folgende Maßnahmen sind jedenfalls einzuhalten: 

  • Das Osterfeuer ist der zuständigen Gemeinde bis spätestens vier Werktage vor dem Abbrennen (Dienstag, 31.03.2026) zu melden.
  • Der Ort ist so zu wählen, dass keine Gefährdung baulicher Anlagen oder brennbarer Gegenstände eintreten kann.
  • Die Beschickung des Feuers darf ausschließlich aus biogenen Materialien - unbehandelte Materialien pflanzlicher Herkunft - erfolgen. (Es dürfen keine Abfälle verbrannt werden!)
  • Es ist eine erste Löschhilfe bereitzuhalten.
  • Bei Verlassen der Feuerstelle ist das Feuer zu löschen.
  • Bei drohender Gefahr ist unverzüglich die Feuerwehr (122) zu rufen.

 

Brauchtumsfeueranmeldung Online Formular – hier klicken Anmeldung_Brauchtumsfeuer

 

Für weitere Informationen steht Ihnen das Bauamt Hr.  Johannes Robing, per Tel.: 04266 / 22 36  DW 11, oder per E-Mail  johannes.robing@ktn.gde.at gerne zur Verfügung!

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